Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand November 2019

1. Gültigkeit

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der it-med AG [nachfolgend it-med], sofern zwischen den Parteien keine abweichenden Bestimmungen schriftlich vereinbart wurden. Abweichende Bestimmungen des Kunden gelten nur, wenn die it-med schriftlich und ausdrücklich deren Geltung akzeptiert hat. Die AGB gelten, wenn der Kunde diese ausdrücklich oder stillschweigend anerkennt oder die it-med mit der Leistungserbringung begonnen hat.

2. Vertragsabschluss

2.1.   Verträge mit der it-med gelten als zustande gekommen, wenn die it-med die Annahme der Bestellung, inklusive möglicher Änderungswünsche, in Text nachweisbarer Form bestätigt oder mit der Leistungserbringung begonnen hat. Abänderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung von Verträgen über die Lieferung und Leistungen bedürfen der Zustimmung und der Unterzeichnung durch alle Parteien in Text nachweisbarer Form.

2.2    Angebote ohne Frist sind unverbindlich.

3. Umfang der Leistungserbringung

3.1.   Die it-med erbringt diverse IT-Dienstleistungen wie Auswahl, Beschaffung, Einführung, Installation, Nutzung, Überwachung (Monitoring), Störungssuche, Fehlerbehebung, Projektleitung, Schulung, Wartung sowie Pflege von Hard- und Software und von IT-Infrastrukturen. Die it-med stellt Kunden diverse Dienste mit zeitlichem Benutzungsrecht zur Verfügung (Cloudcomputing; Software as a Service), für welche jedoch keine dauernde Verfügbarkeit garantiert wird. Ferner erbringt die it-med telefonische und/oder elektronische Kurzberatung und Unterstützung für alle Fragen zur Bedienung, Installation und sonstiger Anwendungsunterstützung, die Beseitigung von Mängeln an Software sowie die Bereitstellung jeweils aktueller Programmversionen (Updates). Erweiterungen zu pflegender Software mit gleichen oder ähnlichen Funktionen (Upgrades) sind nur Vertragsgegenstand wenn gesondert vereinbart.

3.2.   Umfang und Ausführung sämtlicher Lieferungen und Leistungen, Bereitschafts- und Reaktionszeiten sowie Nutzungszeiten und Verfügbarkeiten richten sich nach der Auftragsbestätigung der it-med bzw. nach Vertrag. Darin nicht aufgeführtes Material oder Leistungen werden zusätzlich verrechnet. Soweit keine Pauschalvergütung vereinbart wird, ist der angegebene Zeitaufwand stets lediglich eine Schätzung. Verrechnet wird diesfalls der tatsächliche, für die Erbringung der Leistungen angefallene Zeitaufwand.

3.3    Nicht zu den vertraglichen Leistungen zählen telefonische und elektronische Kurzberatungen, die einer Anwenderschulung gleichkommen und Fragen, die durch Lektüre von Benutzerhandbücher oder sonstiger Dokumentationen zu beantworten sind. Wiederholte Anfragen, die Fehlbedienungen betreffen oder zum üblichen Schulungsinhalt zählen, sowie Fragen zur Unternehmensorganisation, darf die it-med zum IT-Dienstleistungsansatz abrechnen.

3.4.   Dem Kunden ist bekannt, dass Hard- und Software ständiger Weiterentwicklung unterliegen. Soweit dies für den Kunden zumutbar ist, kann die it-med deshalb geänderte oder angepasste Hard- und Software liefern oder sonstige Leistungen abweichend von Auftragsbestätigungen und Verträgen erbringen. Solche Änderungen sind insbesondere dann zumutbar, wenn hierdurch die vereinbarte Funktionstauglichkeit nicht beeinträchtigt wird. Nämliches gilt bei Abweichungen in der Benutzerdokumentation vom Vertragsinhalt und/oder von Lieferungen und Leistungen, namentlich bei Beschreibungen und Abbildungen. In keinem Fall stellen solche Abweichungen Zusicherungen für Eigenschaften oder eine Vertragsänderung dar.

3.5.   Die it-med ist ohne besondere schriftliche Vereinbarung nie zur Überlassung von Quellcodes und Entwicklungsdokumentationen verpflichtet.

4. Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte

4.1.   Sämtliche vorbestehende Schutzrechte (Immaterialgüter- und Leistungsschutzrechte sowie Anwartschaften als solche) sowie solche an vereinbarten und im Rahmen der Vertragserfüllung entstandenen Arbeitsergebnisse sowie rechtlich nicht geschützte Ideen, Verfahren und Methoden, gehören und verbleiben bei der it-med. Patentrechte an Erfindungen, die bei der Vertragserfüllung entstanden sind, gehören der it-med. Der Kunde darf hierüber nur verfügen oder diese Dritten zugänglich machen, wenn ihm dies vorgängig schriftlich eingeräumt wurde.

4.2.   Sofern nicht anderweitig vereinbart, wird dem Kunden mit dem Zustandekommen des Vertrages das nicht ausschliessliche, nicht übertragbare und allenfalls zeitlich begrenzte Recht zur Benutzung überlassener Software und der dazugehörigen Benutzerdokumentation zum vereinbarten Zweck eingeräumt. Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen an überlassener Software oder an der Benutzerdokumentation an Dritte zu gewähren, diese Dritten weiterzugeben, zu veräussern oder zu vermieten. Der Kunde kann überlassene Software, soweit zur Nutzung erforderlich, auf ein Speichermedium speichern oder in den Arbeitsspeicher laden. Der Kunde ist nicht zur Herstellung von Kopien (es sei denn zu Archivzwecken, zur vorübergehenden Fehlersuche oder zum Ersatz fehlerhafter, notwendiger Speichermedien) oder zur Aktualisierung, Aufrüstung oder sonstigen Erweiterung überlassener Software berechtigt. Der Kunde darf überlassene Software weder disassemblieren, dekompilieren, entschlüsseln, zurückentwickeln oder sonst bearbeiten. Für den Zeitraum nicht vereinbarter Übernutzung von überlassener Software verpflichtet sich der Kunde, eine anteilmässige Entschädigung für die Übernutzung zu bezahlen.

4.3.   Angebotsunterlagen und Software zu Testzwecken die nicht zu gegenständlichen Lieferungen oder Leistungen führen, sind auf erstes Verlangen der it-med zurückzugeben und / oder elektronisch endgültig zu löschen. Der Kunde erwirbt daran keinerlei Rechte und darf diese Dritten weder zugänglich machen noch selber nutzen.

5. Geheimhaltung

Die Parteien behandeln alle Informationen, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, streng vertraulich. Im Zweifel sind Informationen vertraulich zu behandeln und es besteht eine gegenseitige Konsultationspflicht. Die Geheimhaltungspflicht besteht bereits ab Beginn der Vertragsverhandlungen und gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unbefristet fort. Die Parteien verpflichten sich, diese Geheimhaltungsverpflichtung sämtlichen Repräsentanten und Mitarbeitern aufzuerlegen, die aufgrund ihrer Tätigkeit Kenntnis von vertraulichen Informationen erlangen können. Dabei ist diese Geheimhaltungsverpflichtung auch für die Zeit nach Beendigung des jeweiligen Mandats- oder Arbeitsverhältnisses zu statuieren.

6. Informations- und Mitwirkungspflichten

6.1.   Der Kunde gibt der it-med sämtliche für die Vertragserfüllung massgeblichen Vorgaben rechtzeitig, vollständig und korrekt bekannt.

6.2.   Die von der it-med für einen ordnungsgemässen Betrieb vorausgesetzte Hardware- und Softwareumgebung (Systemumgebung) ist für den Kunden verbindlich. Die it-med darf voraussetzen, dass die vom Kunden genutzten Betriebssysteme vom Hersteller generell noch gepflegt werden. Es ist Sache des Kunden, rechtzeitig für eine geeignete Systemumgebung zu sorgen.

6.3.   Der Kunde hat die it-med rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam zu machen, soweit sie für die Entwicklung, die Ausführungen und den Gebrauch von Lieferungen oder Leistungen der it-med sowie für die Krankheits- und Unfallverhütung von Bedeutung sind. Der Kunde ist alleinig verantwortlich für die Einhaltung von in- und ausländischen Exportvorschriften.

6.4.   Soweit die it-med für den Kunden Unterstützungsleistungen im Rahmen von Projekten erbringt, ist der Kunde verpflichtet, regelmässig zu überprüfen, ob die jeweils schriftlich festgelegten Projektziele eingehalten werden. Soweit die it-med die Projektleitung nicht vertraglich gesondert übernommen hat, liegen die Projektleitung und Verantwortung ausschliesslich beim Kunden.

6.5.   Soweit die it-med Softwarepflegeleistungen erbringt, wird dies nur für Software, die beim Kunden in der aktuellen Programmversion genutzt werden, erbracht. Wird von dem Kunden ein Programmversion genutzt, die nicht aktuell ist, führt die it-med beim Kunden eine Überprüfung durch und aktualisiert die Software gegen gesonderte Vergütung, die von der Anzahl der beim Kunden nicht nachgeführten Programmversionen abhängig ist. Lässt sich diese Nachführung nicht mit vertretbarem Aufwand herstellen, ist die it-med nicht verpflichtet, für die vorhandene Software Pflegeleistungen zu erbringen.

6.6.   Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche Software- und Lizenzvereinbarungen der Hersteller eingehalten werden, soweit keine Mietlizenzen von der it-med verwendet werden. Die it-med wird dabei schadlos gehalten.

6.7.   Die dem Kunden als Eigentümer der vertragsgegenständlichen Anlagen obliegenden gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen werden durch Verträge mit it-med nicht berührt. Insbesondere ist der Kunde für den sicheren Betrieb und den dafür erforderlichen täglichen Unterhalt der Anlage sowie für die bestimmungsgemässe und sorgfältige Verwendung verantwortlich.

6.8.   Der Kunde gewährt der it-med den notwendigen Zugang zu seinen Räumlichkeiten/Systemen und sorgt für die notwendige Infrastruktur zur Leistungserfüllung. Dies betrifft insbesondere die Zurverfügungstellung fachkompetenter Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten-, Internet- und Telekommunikationseinrichtungen usw.

6.9.   Zur Vermeidung von Schäden durch Datenverlust ist der Kunde verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sein Datenbestand täglich, tagaktuell, in maschinenlesbarer Form und gemäss dem jeweils aktuellen Stand der Technik gesichert wird und damit gewährleistet, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die it-med trägt keine Verantwortung für Datenverlust.

6.10. Der Kunde ist verpflichtet, unberechtigte Zugriffe auf vertragsgegenständliche IT-Infrastruktur und / oder überlassener Software zu verhindern und die von der it-med mitgeteilten Sicherheits- und Verwaltungsvorschriften einzuhalten. Die Verwaltung von Nutzeridentifikationen und Passwörtern ist Sache des Kunden. Diese sind vom Kunden geheim zu halten, vor unberechtigtem Zugriff zu schützen und nicht an Dritte weiterzugeben.

6.11. Der Kunde ist ferner zur vollumfänglichen Information und Mitwirkung verpflichtet, so dass dadurch die Erbringung von Lieferungen und Leistungen durch die it-med möglichst erleichtert wird.

7. Preise

7.1.   Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, exklusive Mehrwertsteuer und Nebenkosten wie Reisespesen (Zeit und Weg), Gebühren, Abgaben jeglicher Art, Zölle, Transport, Verpackung, Versicherung, usw. Zahlungen sind vom Kunden netto, ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu leisten.

7.2.   Die von der it-med erbrachten Leistungen werden gemäss Servicepauschale und je nach Vereinbarung nach Zeitaufwand gemäss vereinbartem IT-Dienstleistungsansatz vergütet.

7.3.   Zu dem vom Kunden zu vergütenden Zeitaufwand gehören neben der eigentlichen Leistungserbringung insbesondere auch die Teilnahme an Besprechungen und Projektsitzungen sowie etwaige Vor- und Nacharbeiten gleich an welchem Ort.

7.4.   Für Störungsmeldungen, welche ausserhalb der Bürozeiten oder ausserhalb der am Standort der vertragsgegenständlichen Anlage oder am Sitz der it-med geltenden gesetzlichen Feiertage entgegengenommen werden, wird ein Zuschlag in der Höhe von CHF 500.00 verrechnet.

7.5.   Währungsschwankungen, eine massgebliche Verschiebung des Liefertermins sowie veränderte Preise bei Zulieferern berechtigen die it-med zu Preisanpassungen.

7.6.   Mehrkosten infolge unvollständiger, falscher oder verspäteter Angaben oder nachträgliche Änderung(swünsche) gehen zulasten des Kunden.

7.7.   Nicht vertragsgegenständliche Leistungen werden zum IT-Dienstleistungsansatz für Zusatzarbeiten von CHF 190.00 / h verrechnet.

8. Zahlungsbedingungen

8.1.   Die Servicepauschale sowie die Modulvergütungen bei Dauerverträgen werden jeweils monatlich für den vorangehenden Monat in Rechnung gestellt.

8.2.   Die Kostenermittlung basiert auf Kostenschätzungen bei Vertragsschluss. Die it-med hat das Recht, die Preise einmal pro Jahr zu ändern. Die Servicepauschale, die Modulpreise, die Fallpauschale sowie der Stundenansatz (Vergütungsgrundlagen) können bei Veränderung der Kosten oder zufolge Teuerung jeweils auf Beginn eines neuen Kalenderjahres einseitig angepasst werden. Eine Erhöhung der Preise ist dem Kunden 6 (sechs) Wochen vor ihrer Wirksamkeit bekanntzugeben. Der Kunde erhält mit der Ankündigung ein ausserordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt in dem die Preiserhöhung wirksam wird. In diesem Fall muss der Kunde die Kündigung gegenüber der it-med spätestens 4 (vier) Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich erklären.

8.3.   Verbrauchsmaterial sowie nicht vertragsgegenständliche Leistungen werden nach Erbringung in Rechnung gestellt.

8.4.   Die Rechnungen der it-med sind spätestens innert 30 Kalendertagen nach Fakturadatum zu zahlen. Die Zahlungspflicht des Kunden gilt erst nach Eingang des Betrages zur freien Verfügung der it-med als erfüllt.

8.5.   Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung in Verzug und der Kunde hat ab dem 31. Kalendertag einen Verzugszins von 5% zu entrichten. Die it-med ist zum Ersatz von Umtriebskosten in der Höhe von CHF 30.00 pro Mahnung berechtigt.

8.6.   Bei Zahlungsverzug des Kunden oder wenn ernstlich zu befürchten ist, dass eine Zahlung des Kunden nicht vollständig oder nicht rechtzeitig geleistet wird, ist die it-med unbeschadet ihrer übrigen Ansprüche berechtigt, sämtliche Lieferungen und Leistungen einzustellen, die dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte (z.B. an Software) zu entziehen sowie die Herausgabe der gegebenenfalls gelieferten Waren (z.B. Datenträger, Dokumentationen, etc.) zu verlangen und versandbereite Lieferungen zurückzubehalten, bis neue Zahlungs- und Lieferbedingungen vereinbart sind und die it-med nach eigener Auffassung genügend Sicherheiten erhalten hat. Kann eine solche Vereinbarung nicht innert 30 Kalendertagen getroffen werden oder erhält die it-med keine genügenden Sicherheiten, so setzt die it-med eine Nachfrist von mind. drei Kalendertagen zur Zahlung. Nach unbenutztem Ablauf dieser Nachfrist kann die it-med auf Erfüllung nebst Schadenersatz wegen Verspätung klagen oder innert angemessener Frist (keine unverzügliche Erklärung notwendig) auf die nachträgliche Leistung verzichten und entweder Ersatz des aus der Nichterfüllung entstandenen Schadens verlangen oder vom Vertrage zurücktreten (Art. 109 OR). Im Falle eines Vertragsrücktritts hat die it-med Anspruch auf Vergütung für die erbrachten Leistungen, zuzüglich eines angemessenen Gewinnanteils.

8.7.   Der Kunde darf Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von der it-med nicht schriftlich anerkannter Gegenforderungen weder zurückbehalten noch kürzen bzw. verrechnen.

9. Eigentums- und Nutzungsvorbehalt

Die it-med bleibt Eigentümerin jeder Lieferung, bis sie die vereinbarten Zahlungen vollständig erhalten hat. Nutzungsrechte werden unter Vorbehalt der vollständigen Zahlung eingeräumt. Währenddessen darf der Kunde die Lieferung weder weiterverkaufen, vermieten oder verpfänden. Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutz des Eigentums der it-med erforderlich sind, insbesondere auch die Eintragung im Eigentumsvorbehaltsregister, mitzuwirken.

10. Lieferfrist

Verbindlich sind ausschliesslich schriftlich zugesicherte Termine. Termine verlängern sich angemessen:

  1. wenn der Kunde mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten in Verzug ist, insbesondere wenn und mindestens solange er Zahlungsbedingungen nicht einhält;
  2. wenn der it-med Angaben, die sie für die Leistungserbringung benötigt, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn der Kunde sie nachträglich ändert oder wenn und solange der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt;
  3. bei unvorhergesehenen Hindernissen, die ausserhalb des Willens der it-med liegen, ungeachtet, ob sie bei den Parteien oder bei einem Dritten entstehen. Als solche gelten bspw. höhere Gewalt, behördliche Verfügungen, Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Betriebsstörung, Arbeitskonflikte, Naturereignisse, Brand, Diebstahl;
  4. bei Transportverzögerungen und dergleichen seitens des Lieferanten oder der Transporteure.

11. Erfüllungsort/Lieferung

11.1. Sofern die Parteien keinen besonderen Erfüllungsort schriftlich vereinbart haben, gilt als Erfüllungsort der Arbeitsort der it-med.

11.2. Bei Lieferungen verpflichtet sich der Kunde, unverzüglich nach der Lieferung einen visierten Lieferschein an die it-med persönlich auszuhändigen oder per E-Mail zuzustellen.

11.3. Verzögert oder verunmöglicht sich eine Lieferung aus Gründen, welche die it-med nicht zu vertreten hat, so wird die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Kunden gelagert, ohne dass der Kunde zum Vertragsrücktritt oder zu Schadenersatz berechtigt wird.

12. Gefahrenübergang

Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferung ab Arbeitsort der it-med auf den Kunden über. Jeder Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Kunden.

13. Abnahme

Sofern kein besonderes Genehmigungsverfahren schriftlich vereinbart ist, hat der Kunde die Lieferung oder Leistungserbringung inkl. überlassener Datenträger, Benutzerhandbücher und sonstiger Dokumentationen vor der produktiven Nutzung mittels angemessener Tests praxisnah zu prüfen und allfällige Mängel der it-med unter Angabe der Mangeldarstellung, Auswirkung und Auftrittsumstände unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde die Prüfung und/oder unverzügliche Anzeige oder nutzt der Kunde Lieferungen oder Leistungen rügelos während sieben (7) Kalendertagen, gelten diese als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht, die Abnahme zu verweigern.

14. Gewährleistung (Garantie)

14.1. Die it-med gewährleistet, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen sorgfältig und nach dem Stand der Technik erbracht werden. Die it-med sichert zu, dass ihre Informatik-Techniker auf den zu wartenden Geräten ausgebildet sind. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Lieferung oder Leistungserbringung.

14.2. Der Kunde anerkennt, dass Funktionsstörungen von IT-Infrastrukturen und Software auch bei grösster Sorgfalt nicht gänzlich ausgeschlossen werden können und dass die ununterbrochene Funktionsfähigkeit von IT-Infrastrukturen und Software nicht gewährleistet werden kann.

14.3. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Verbrauchsmaterialien sowie Schäden infolge Abnützung, mangelhaftem Unterhalt, Missachtung von Betriebsvorschriften, Änderung der Systemumgebung, nach Installations- und / oder Bedienungsfehlern, nach Eingriffen in die Leistung / Software, eränderungen, Anpassungen, Verbindungen mit anderen Programmen und / oder nach vertragswidriger Nutzung aufgetreten sind, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische oder elektrolytische Einflüsse, mangelhafte, nicht von der it-med ausgeführte Mängelbehebungsarbeiten, höhere Gewalt sowie infolge anderer Gründe, welche die it-med nicht zu vertreten hat.

14.4  Die it-med übernimmt keine Gewähr für die Störungsfreiheit der Datenbeförderung sowie deren Verfügbarkeit. Sind die Telefonleitungen, Telefon- oder Internetanschlüsse gestört und kann die it-med Daten nicht oder nur unzureichend empfangen, ist sie für verspätete oder fehlerhafte Leistungserbringung nicht haftbar. Dies gilt auch dann, wenn die Datenqualität es der it-med nicht oder schlecht ermöglicht, ihre Leistungen zu erbringen. In allen Fällen ist die it-med befugt, ihre Leistungserbringung auszusetzen, bis die Störungen behoben sind. Die Parteien informieren sich im Übrigen gegenseitig über Störungen.

14.5. Die Gewährleistungsfrist erlischt vorzeitig, wenn der Kunde oder Dritte Änderungen oder Reparaturen vornehmen oderder Kunde nicht umgehend sämtliche geeigneten Massnahmen zur Schadenminderung trifft oder der Kunde der it-med nicht unverzüglich Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.

15. Mängelrechte

15.1. Der Kunde hat die Lieferung oder Leistungserbringung inkl. überlassener Datenträger, Benutzerhandbücher und sonstiger Dokumentationen vor der produktiven Nutzung mittels angemessener Tests praxisnah zu prüfen und allfällige Mängel der it-med unter Angabe der Mangeldarstellung, Auswirkung und Auftrittsumstände unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde die Prüfung und / oder unverzügliche Anzeige oder nutzt der Kunde Lieferungen oder Leistungen rügelos während sieben (7) Kalendertagen, gelten diese als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht, die Lieferung oder Leistungserbringung zu verweigern.

15.2. Erweist sich die Lieferung oder Leistungserbringung als nicht vertragsgemäss, so hat der Kunde der it-med umgehend Gelegenheit zu geben, die Mängel zu beheben. Die it-med behebt innert der Gewährleistungsfrist angezeigte Mängel innert angemessener Frist. Bei Hardwarelieferungen kann sich die ursprüngliche Gewährleistungsfrist höchstens einmal um die gleiche Frist verlängern. Bei allfälligen Widersprüchen gehen die Bestimmungen der Hersteller vor.

15.3. Mängelansprüche bestehen nur, wenn der gemeldete Mangel reproduzierbar ist oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden kann. Soweit dies dem Kunden zumutbar ist, ist die it-med berechtigt, zur Mangelbeseitigung dem Kunden eine neue Version einer Software (z.B. Update, Wartungsrelease/Patch) zu überlassen, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält bzw. diesen beseitigt, unterdrückt oder eine Ausweichlösung zu entwickeln.

15.4. Kann ein Mangel trotz fünfmaligen Versuchen nicht beseitigt werden, kann der Kunde nach schriftlicher Mitteilung, unter Ansetzen einer angemessenen Nachfrist, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben lassen. Diesfalls hat der Kunde Anspruch auf Ersatz der durch die Ersatzvornahme entstandenen Kosten, abzüglich allfälliger Einsparungen, insgesamt jedoch maximal in der Höhe einer monatlichen Gebühr für die Leistungen, welche nicht erfolgreich erbracht werden konnten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere kann der Kunde weder Minderung verlangen, vom Vertrag zurücktreten (Wandelung) oder den Ersatz von entgangenem Gewinn, indirekter und direkter Schäden, Mangelfolgeschäden, Nutzungsausfällen, Kapitalkosten oder für den Erwerb von substituierenden Leistungen oder weiteren wirtschaftlichen Folgeschaden verlangen.

15.5. Stellt sich heraus, dass ein vom Kunden gemeldeter Mangel tatsächlich nicht besteht bzw. nicht auf den von der it-med erbrachten Lieferungen oder Leistungen beruht, hat der Kunde die it-med für den mit der Analyse und sonstiger Bearbeitung entstehenden Aufwand zum IT-Dienstleistungsansatz je Stunde zu entschädigen.

16. Haftung

16.1. Jede Haftung der Parteien für entgangenen Gewinn, indirekte und direkte Schäden, Mangelfolgeschäden, Nutzungsausfälle, Kapitalkosten oder Kosten für den Erwerb von substituierenden Leistungen sowie jeden weiteren wirtschaftlichen Folgeschaden wird ausdrücklich wegbedungen. Die Haftung der it-med für die Wiederbeschaffung von Daten ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die it-med deren Vernichtung vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat.

16.2. Die it-med haftet einzig bei gegebenen Voraussetzungen im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherungen für Personen- und Sachschaden, der dem Kunden nachweisbar durch Verschulden der it-med entstanden ist. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Decken die Haftpflichtversicherungen den entstandenen Personen- oder Sachschaden nicht, ist die it-med selber zu keiner weitergehenden Haftung verpflichtet.

17. Dauerverträge

17.1. Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils automatisch um 1 (ein) Jahr, wenn nicht eine der Parteien den Dauervertrag mit einer Frist von 1 (einem) Monat zum Ende eines Vertragsjahres schriftlich kündigt, frühestens jedoch nach Ablauf von 12 (zwölf) Monaten.

17.2. Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt von Ziff. 17.1 unberührt. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund setzt voraus, dass die fehlbare Partei von der anderen Partei zuvor unter Ansetzung einer Frist von mindestens 20 (zwanzig) Kalendertagen zur Aufnahme bzw. Wiederaufnahme des vertragskonformen Verhaltens und zur Wiederherstellung des vertragskonformen Zustandes sowie unter Hinweis auf das Kündigungsrecht erfolglos schriftlich abgemahnt wurde. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  1. die Fortsetzung der Zusammenarbeit aufgrund einer schwerwiegenden Vertragsverletzung objektiv nicht mehr zumutbar erscheint;
  2. ein Zahlungsverzug des Kunden von mehr als zwei Monaten besteht;
  3. Änderungen oder Massnahmen des Kunden in Bezug auf die vertragsgegenständliche Anlage oder deren Betrieb die Erfüllung der Pflichten der it-med erheblich beeinträchtigen und die Parteien keine einvernehmliche Lösung finden.

17.3. Im Zeitpunkt der Kündigung bereits geleistete Zahlungen bleiben wohlbezahlt.

17.4. Der Kunde hat Software, für welche zeitlich begrenzte Nutzungsrechte eingeräumt wurden, nach Vertragsbeendigung unverzüglich vollständig von der Hardware zu löschen, auf dem sie installiert bzw. gespeichert ist.

17.5. Die it-med hat das Recht, die Preise bei Dauerverträgen einmal pro Jahr zu ändern. Eine Erhöhung der Preise ist dem Kunden 6 (sechs) Wochen vor ihrer Wirksamkeit bekanntzugeben. Der Kunde erhält mit der Ankündigung ein ausserordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt, in dem die Preiserhöhung wirksam wird. In dem Fall muss der Kunde die Kündigung spätestens vier (4) Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich erklären.

18. Einseitige Vertragsauflösung

Treten unvorhergesehene Ereignisse ein, welche die vertragserheblichen Umstände grundlegend verändern oder auf die Vertragserfüllung durch die it-med erheblich einwirken, oder erweist sich die Ausführung der Lieferungen nachträglich als ganz oder teilweise unmöglich, so versuchen sich die Parteien innert einer Frist von 30 Kalendertagen auf eine Vertragsänderung zu einigen. Können sich die Parteien nicht einigen, steht der it-med das Recht zur Auflösung des Vertrages oder der betroffenen Vertragsteile zu. Beabsichtigt die it-med eine Vertragsauflösung, so hat sie dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Kunden mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart wurde. Im Falle einer Vertragsauflösung hat die it-med Anspruch auf Vergütung für die dann erbrachten Leistungen. Schadenersatzansprüche des Kunden inkl. Ansprüche aus entgangenem Gewinn, indirekter und direkter Schäden, Mangelfolgeschäden, Nutzungsausfällen, Kapitalkosten oder Kosten für den Erwerb von substituierenden Leistungen sowie aus jedem weiteren wirtschaftlichen Folgeschaden werden ausdrücklich wegbedungen.

19. Personalabwerbeverbot

Der Kunde verpflichtet sich während der Leistungserbringung und während eines Jahres hernach keine Arbeitnehmer der it-med mittelbar oder unmittelbar abzuwerben, anzustellen oder sonst wie zu beschäftigen. Bei Verletzung dieses Abwerbeverbots schuldet der Kunde der it-med eine Konventionalstrafe im Betrag von CHF 50‘000.00. Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit den Kunden nicht von der weiteren Einhaltung des Abwerbeverbots und seinen weiteren vertraglichen Verpflichtungen.

20. Salvatorische Klausel

Sind einzelne Bestimmungen oder Teile einer Bestimmung kraft zwingenden Rechtes unwirksam oder verliert eine Bestimmung ihre Wirksamkeit, so wird davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder der übrigen Teile einer Bestimmung nicht beeinträchtigt. Entsteht dadurch eine Lücke, so ist sie durch eine Regelung zu füllen, die dem, was die Parteien wirtschaftlich gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der betroffenen Regelung bedacht hätten, möglichst nahe kommt.

21. Änderung der AGB

Die it-med behält sich vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Änderungen oder Ergänzungen der AGB werden dem Kunden bekanntgegeben. Diese werden zum Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht innert 30 Kalendertagen seit Bekanntgabe schriftlich Widerspruch erhebt. Die jeweils gültige Fassung der AGB sind abrufbar auf:

AGBs

22. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für Streitigkeiten aus oder über diesen Servicevertrag vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit der Gerichte am statutarischen Sitz der it-med. Es ist Schweizerisches Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts anwendbar.